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Verfasser
Lutz Ressmann
Aktualisierung:
11.09.2007
© 2007
Keywords
Externer Datenschutzbeauftragter,
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Datenschutz-Experte
Links / PDF
Merkblatt Externer Datenschutzbeauftragter

Aktualisierung:
11.09.2007
© 2007
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Sie benötigen einen
betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn einer der 4 Punkte in Ihrem
Unternehmen gegeben ist:
-
Wenn personenbezogene
Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit 9
oder mehr Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind.
-
Wenn personenbezogene
Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit 20 Arbeitnehmer oder
mehr beschäftigt sind.
-
Wenn automatisierte
Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gemäß §4d
Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen (unabhängig von der
Anzahl der Arbeitnehmer).
-
Wenn personenbezogene
Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet oder genutzt
werden.
Die Bestellung eines
betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG geregelt.
Unterbleibt die Bestellung, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000
€ geahndet werden.
Aber auch, wenn Ihr
Unternehmen von diesen Punkten nicht erfaßt wird, bedeutet das nicht, dass
Sie sich nicht an das BDSG halten müssen. Es entfällt nur die Pflicht,
einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Im Zweifel müssen Sie
gegenüber der Behörde nachweisen können, dass Sie das BDSG beachten, auch
als Arzt, Rechtsanwalt, Versicherungsmakler, Handwerker, usw. Sie, der
Unternehmer oder Freiberufler als Verantwortliche Stelle, haften in
vollem Umfang. Und dazu benötigen Sie meist jemanden, der sich mit
Datenschutz und IT-Sicherheit auskennt. Auf kompetente Beratung können Sie
also kaum verzichten!
Die Anforderungen an den
Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Sie umfassen rechtliche,
technische, organisatorische, pädagogische, didaktische und kommunikative
Fähigkeiten. Es ist mit dem Gesetz unvereinbar, dass der
Datenschutzbeauftragte der Geschäftsführung des Unternehmens angehört.
Sie können mich als
Externen Datenschutzbeauftragten bestellen, der sämtliche vom
Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen und
technischen Service-Leistungen für Ihr Unternehmen erbringt. Auswahl:
-
Unterstützung bei der
Erstellung von Verfahrensanweisungen
-
Unterstützung und
Beratung bei der Formulierung von Datenschutzgrundsätzen
-
Erstellen des
Verfahrensverzeichnisses nach § 4e BDSG
-
Mitarbeiterschulungen
über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)
-
Grundkontrolle der
Funktion und Effektivität der Firewall
-
Überprüfung der
Anti-Viren-Software auf Aktualität und Update
-
Überprüfung der
Datensicherung (Backup- und Restore-Konzepte)
-
Überprüfung der
Sicherheit der Betriebssysteme
-
Erstellen und
Einrichten sachgerechter Berechtigungskonzepte bei SAPTM-Anwendungen
-
Kontrolle der
Sicherheit im Netzwerk- und Internet (LAN-, WAN-Security)
-
Überprüfung der
Regelung für die Nutzung des Internetzugangs unter Sicherheitsaspekten
-
Erstellung von
Audit-Berichten an die Geschäftsführung
-
Jährliche Audits
Die Wahl dieser
Funktionen ist offen. Die Überprüfung der IT erfolgt u.a. nach dem
IT-Grundschutzhandbuch des BSI.
Vorteile des Einsatzes eines externen
Datenschutzbeauftragten gegenüber eines internen Datenschutzbeauftragten:
-
Die Kosten sind
wesentlich niedriger und kalkulierbarer
-
Ich biete Ihnen
umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der
Datensicherheit sowie der Beachtung aller wichtigen juristischen,
betriebswirtschaftlichen und technischen Aspekte
-
Langjährige
Erfahrungen in der IT /SAPTM-Anwendungen
-
Absolute Diskretion
-
Kein Kündigungsschutz
-
Kurzfristige
Verfügbarkeit
-
Hohe Flexibilität und
Mobilität
-
Unterstützung bei
Anfragen und Prüfungen von Behörden
Fordern Sie mich zu
einem unverbindlichen Beratungsgespräch an, damit Sie mich und meine
Arbeitsweise besser kennen lernen.
Gerne komme ich
hierfür auch in Ihr Unternehmen.
Benötigen Sie nur punktuell Entlastung und Beratung? Dann profitieren Sie
von meinen Modul-Verträgen, die Ihnen individuelle Einzelleistungen bieten
-
ganz ohne jede Kosten
für Elemente, die Sie nicht in Anspruch nehmen wollen.
Wollen Sie einen Externen Datenschutzbeauftragten bestellen, biete
ich Ihnen interessante Beratungsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten,
die den Erfordernissen Ihres Unternehmens angepaßt werden. Sie sparen die
Mehrkosten für qualifiziertes Fachpersonal innerhalb der Firma, außerdem
Weiterbildungsaufwand, Material und Spesen.
Gerne erstelle ich Ihnen
ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie mich an.
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