Informationsfreiheit

 

Informationsfreiheit: Warum?

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Verfasser
Lutz Ressmann

Aktualisierung: 28.09.2007

© 2007

 

Keywords
Informationsfreiheit,

Informationsfreiheitsgesetz,

Transparenz, Verwaltung, IFG, Öffentlichkeitsprinzip

 

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Faltblatt zum IFG (PDF)

Wikipedia: IFG

Aktualisierung: 28.09.2007

© 2007

 

Abstract:

Dieser Betrag bietet eine kleine Einführung in die Entstehung und Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und liefert eine Rechtfertigung für das Anliegen der Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzip und Transparenz in Ververwaltung. Er beantwortet die Frage nach dem Warum? der Informationsfreiheit.

 

Die soziale und ökonomische Stellung des Einzelnen in der Gesellschaft hängt zunehmend vom Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien ab. Dies schließt den Zugang zur Information auch in den Fällen ein, in denen er nicht Betroffener ist. Der Zugang zum "Rohstoff" Information wird damit zum Bürgerrecht. Mit diesem Bürgerrecht war es bis in die jüngere Vergangenheit schlecht bestellt.

 

Der Amtsschimmel ist bekanntlich besonders pikiert, wenn man ihm Fragen stellt. Denn sie zu beantworten ist Arbeit und auch die mag er nicht. Und überhaupt, wie können Erkenntnisse von Behörden überhaupt in Frage gestellt werden, ist der Beamte nicht über jeden Zweifel erhaben. Da könnte ja jeder kommen. Genau dies ist seit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Deutschland seit 01.01.2006 nach langem Gezeter endlich der Fall. Am 01.01.2007 ist das Informationsweiterverwendungsgesetz in Kraft getreten. Erst seit Kurzem verfügen die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen über entsprechende Regelungen. Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen in weiteren Bundesländern vor. Fast alle Länder in Europa verfügen über Informationsfreiheitsgesetze. Auch in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland existieren dementsprechende Regelungen. Deutschland ist in dieser Hinsicht ein Nachzügler.

 

Dem Parlament mußte man freilich, wie üblich, erst einmal von anderer Seite etwas auf die Sprünge helfen, wenn es darum geht, bürgernahe Entscheidungen zu treffen. Die deutsche Verwaltung gilt nach wie vor als eine der geheimsten und für den Bürger intransparentesten Verwaltungen der Welt. Zumindest was die Verwaltung in demokratischen Rechtsstaaten anlangt. Mit dem neuen IFG sieht es nun etwas besser aus, allerdings nur dann, wenn der Bürger die sich bietenden neuen Möglichkeiten auch aktiv nutzt.

 

Doch was ist überhaupt Informationsfreiheit? Informationsfreiheit heißt, dass alle Interessierten Zugang zu allen Informationen öffentlicher Stellen bekommen müssen, die dort vorhanden sind, auch ohne ein "berechtigtes Interesse" nachweisen zu müssen. Mit der Killerphrase Amtsgeheimnis ist es nunmehr vorbei. Dieses Mehr an Transparenz bedeutet ein Mehr an politischer und gesellschaftlicher Mitgestaltung. Die Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürger wird dadurch erheblich gestärkt. Auch der Bürger selbst hat mehr Möglichkeiten, Einsicht in "seine Akten" zu erhalten. Bis vor Kurzem konnte ihm diese in den meisten Fällen nämlich verweigert werden. Begehrte man eine solche Akteneinsicht mußte stets ein Anwalt eingeschaltet werden.

 

Die größere Transparenz bedeutet jedoch auch, Korruption und Vetternwirtschaft Einhalt zu gebieten. Jemand der jederzeit damit rechnen muß, dass von außen Einblick in seine Arbeit verlangt wird, der wird auch vor unlauteren Machenschaften eher zurückschrecken, als jemand, der Schalten und Walten kann, wie es ihm beliebt.  Notabene dient die neue Informationsfreiheit auch der Wirtschaft. Kann sie doch mit ihrer Hilfe an Planungen und Informationen der öffentlichen Hand gelangen, die z.B. die Vergabe von Aufträgen betreffen. In den USA ist das schon seit langem üblich.

 

Das Öffentlichkeitsprinzip findet also seinen Niederschlag im jeweils gültigen Informationsfreiheitsgesetz, des Bundes oder der Länder. Das Gesetz regelt den Zugang zu allen in öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen. Im Gesetz sind die jeweiligen Rechte geregelt, und es sind die jeweiligen Verfahren bestimmt, die diesen freien Zugang gewähren. Beispielsweise kann die Akteneinsicht verweigert werden, wenn darin personenbezogene Daten enthalten sind. Diese Daten sind zumindest zu entfernen. Die Zuständigkeit für die Einhaltung der Gesetze liegt beim Bundesbeauftragen für den Datenschutz sowie den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten. Bei diesen Stellen kann jeder Bürger entsprechende Eingaben machen.

 

Das Informationsfreiheitsgesetz steht in engem Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz. Das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung schließt das Recht auf die Löschung von Daten ein, für deren Speicherung keinerlei Grundlage besteht. Ferner regelt das Datenschutzgesetz auch das Recht des Betroffenen zu erfahren, an wen die Daten weitergeleitet wurden. Damit diese Rechte umfassend wahrgenommen werden können, bedarf es erst einmal der Möglichkeit, alle betreffenden Akten einsehen zu können und zu wissen, und bei welchen Stellen entsprechende  Daten überhaupt vorliegen.

 

Das größte Problem in der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes ist jedoch, das mangelnde Bewußtsein der Bürger, dass es diese Möglichkeiten überhaupt gibt. Dieser Mangel besteht auch bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze. Es drängt sich der Eindruck auf, dass den meisten Bürgern diese für sie eher vorteilhaften Reformen bisher unbekannt geblieben sind, weil sie kaum aktiv über ihre Rechte aufgeklärt werden. Dies scheint im obrigkeitsversessen Deutschland allgemein Usus zu sein. Nun, neben vielen anderen versucht www.infodatenschutz.com an dieser Stelle Abhilfe zu leisten. Vielleicht kann ich den geneigten Leser dazu motivieren, im eigenen Interesse mitzuhelfen.